Vorwort

Die Ehrenordnung ist als satzungsnachrangige Vereinsordnung als Erweiterung zur ordentlichen Vereinssatzung gültig. Sie kann unabhängig von der Satzung geändert werden. Eine Eintragung in das Vereinsregister bedarf es nicht. Sie ist nach der Vorlage bei der Mitgliederversammlung gültig.

§1 Sinn und Zweck der Ehrungen

Mit den Ehrungen soll den Mitgliedern für besondere Leistungen und Treue die Dankbarkeit des Vereins übermittelt werden. Die Ehrenordnung hat dabei den Zweck, die Ehrbekundungen zu standardisieren und damit zu vereinfachen. Gleichzeitig soll durch die Ehrungen die Verbundenheit der Mitglieder mit dem Verein gefestigt werden.

§2 Vorschläge zu Ehrungen

Vorschläge zur Ehrung können gemacht werden von:
a. dem Vorstandsgremium
b. einem Mitglied, schriftlich bis spätestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung
Die Abstimmung über den Vorschlag erfolgt nach § 5.

§3 Form der Ehrungen

Der/die zu Ehrende ist rechtzeitig über seine Ehrung zu informieren und zu der betreffenden Veranstaltung einzuladen. Ist es ihm/ihr nicht möglich, die Veranstaltung zu besuchen oder einen Vertreter zu entsenden, so sind ihm die Ehrenbeweise persönlich zu überbringen, oder postalisch zuzusenden.
Der erste Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter führt die Ehrung im geeigneten und würdigen Rahmen durch. Die Ehrungen erfolgen auf einem dafür durchzuführenden Ehrungsabend, oder bei der Jahreshauptversammlung. Die Ehrungen sind durch Urkunden zu bestätigen.

§4 Personenkreis

Der TC Kirchzell 1982 e.V. kann für besondere und hervorragende Verdienste und Leistungen für den Verein sowie für langjährige Vereinstreue folgende Persönlichkeiten ehren:
a. Verdiente Mitarbeiter in Vorstandsgremien
b. Langjährige Vereinsmitglieder
c. Personen, die besondere sportliche Erfolge errungen haben.
d. Persönlichkeiten außerhalb des Mitgliederkreises, die sich um die Förderung des Vereins durch besondere Verdienste hervorgetan haben.

§5 Beschluss über Ehrungen

Die Beschlüsse über Ehrungen nach § 6 dieser Ehrenordnung werden von den Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung mit einfacher Mehrheit gefasst.

§6 Art der Ehrungen

Der TC Kirchzell 1982 e.V. verleiht folgende Ehrungen:
a. Ehrenvorsitzende/r (Die Bedingungen ergeben sich aus Anlage A)
b. Ehrenmitgliedschaft. (Die Bedingungen ergeben sich aus Anlage B)
c. Ehrenzeichen für Vereinsmitglieder (Nadeln) (Die Staffelung ergibt sich aus Anlage C)
d. Vereinsehrenzeichen (Die Bedingungen ergeben sich aus Anlage D)
e. Geburtstagsehrungen und Jubiläen (Die Bedingungen ergeben sich aus Anlage E)

§7 Geburtstagsehrungen

Mitglieder werden zum 50., 60. und 70. Lebensjahr, danach alle 5 Jahre vom Ehrenamtsbeauftragten oder mindestens einem Vorstandsmitglied besucht und erhalten dabei ein Präsent. Die Bedingungen ergeben sich aus Anlage E.

§8 Ehrungen aus besonderen Anlässen

Ehrenvorsitzende, Ehrenmitglieder, aktive Mitglieder des Vorstandes und Mitglieder werden bei Hochzeiten oder sonstigen herausragenden Anlässen mit einem kleinen Geschenk geehrt. (siehe Anlage E)
Für Würdigungen von Leistungen und Verdiensten, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, besteht die Möglichkeit, eine persönliche Anerkennung, verbunden mit einer Urkunde, einem kleinen Geschenk oder Präsent bei entsprechenden Anlässen zu überreichen.

§9 Totenehrungen

Bei Ehrenvorstand, Ehrenmitgliedern, ehemaligen Vorständen und aktiven Vorstands- und Ausschussmitgliedern erfolgt die Überreichung einer Trauerkarte (inkl. Geldgeschenk), Trauerrede und ggf. Nachruf durch den Vorstand. Vorausgesetzt ist, dass die Angehörigen dies nicht ablehnen.

Bei allen anderen Mitgliedern und aktiven Sportlern kann die Vereinsführung ebenfalls verschiedene Formen der Totenehrung durchführen, wenn es erforderlich ist. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden.

§10 Schlussbestimmung

Die Vereinsführung ist ausdrücklich ermächtigt, in Einzelfällen und aus berechtigten Anlässen, von den Vorgaben abzuweichen.

§11 Inkrafttreten

Die Ehrenordnung wurde bei der Jahreshauptversammlung am 08.04.2022 in Kirchzell beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.

Die vollständige Ehrenordnung inklusive der o.g. Anlagen ist im

Download Ehrenordnung

zusammengefasst.